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Ausbildungsrichtlinien 2000


Das Psychoanalytische Seminar Innsbruck (PSI) bildet geeignete Bewerber, die das Propädeutikum erfolgreich absolviert haben, berufsbegleitend in Psychoanalyse aus. 

Die Ausbildung basiert im wesentlichen auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen Sigmund Freuds, und will in fundierter Weise einen lebendigen psychoanalytischen Lernprozeß initiieren und den Rahmen dafür herstellen. Das PSI begreift die Ausbildung und Anwendung von Psychoanalyse als dialektischen Prozeß (Vorgang) von Theorie und Praxis, um insofern auch den aktuellen gesellschaftlichen Lebensbedingungen und den sich wandelnden Krankheitsformen gerecht zu werden. Grundlegend bleibt dabei jedoch die Annahme eines immanenten Triebgeschehens und die Lehre von der Verdrängung, was ursächlich einen Konflikt zwischen unvereinbaren Triebwünschen hervorruft, und auch Entwicklungsdefizite mitbedingt.

Das revolutionäre psychoanalytische Paradigma von der Aufhebung einer Rollenverteilung, die den Arzt als den Wissenden und den Patienten als den Unwissenden (Objekt) im Behandlungsprozeß versteht, impliziert eine besondere Betonung und Aufmerksamkeit auf den entscheidenden Beitrag des Analytikers im therapeutischen Prozeß. Das Junktim zwischen Heilen und Forschen soll auch in der psychoanalytischen Ausbildung wirksam vermittelt werden, so daß den Erkenntnissen von Krankheitsentstehung auch die Theorie und Praxis von Problemlösungen (Veränderungswissen, nach Kaminski, 1970) hinzugefügt werden kann.

Das PSI versteht somit die Ausbildung in Psychoanalyse als lebendige Auseinandersetzung mit den klassischen und den weiterentwickelten Konzeptionen von Freud und seinen Schülern/innen, und will den Lernenden dazu befähigen, sich seine eigene psychoanalytische Identität in diesem Rahmen zu bilden. Das theoretische und praktische Konzept des künftigen Analytikers soll Ausdruck seiner Persönlichkeit sein.
 
1.    Zulassungsbedingungen

Die Ausbildung zum/zur PsychoanalytikerIn am P.S.I. darf in Folge des § 10 Psychotherapiegesetz (Absolvierung des Psychotherapeutischen Fachspezifikums) nur absolvieren, wer

1.1 eigenberechtigt,
1.2 das 24. Lebensjahr vollendet hat,
1.3 die schriftliche Erklärung einer psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung, daß eine Ausbildungsstelle für die Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums, einschließlich des Praktikums gem. § 6 Abs. 2 Z2, zur Verfügung gestellt werden wird, vorgelegt,
1.4 das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat und entweder die
1.5     Voraussetzungen des Abs. 1 Z4 oder
1.6  aufgrund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirats vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zugelassen worden ist, soweit nicht bereits eine Zulassung gem. Abs. 1 Z 5 erfolgt ist, oder
1.7    eine Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Akademie oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater absolviert hat oder das Kurzstudium Musiktherapie oder einen Hochschullehrgang für Musiktherapie abgeschlossen hat oder
1.8.ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen abgeschlossen hat oder
1.9.einen in Österreich nostrifizierten Abschluß eines ordentlichen Studiums im Sinne der Z 8 an einer ausländischen Universität nachweist.

Nach Möglichkeit sollten einschlägige Selbsterfahrungen /z.B. in analytischer Gruppenarbeit o.ä.) stattgefunden haben, die vom Bewerber auch hinsichtlich seiner inneren Motive für seinen psychoanalytischen Ausbildungswunsch reflektiert wurden.

2.    Zulassungsmodus

2.1    Der Antrag auf Zulassung zur psychoanalytischen Ausbildung ist schriftlich an den Vorstand (Ausbildungsleiter) zu richten.

2.2     Dem Antrag beizufügen ist ein ausführlicher Lebenslauf, der die persönliche und berufliche Entwicklung schildert und reflektiert, sowie Kopien über abgeschlossene Ausbildungen, Studium und Berufspraxis.

2.3    Der Bewerber erhält darauf eine Bestätigung, wenn er die formalen Voraussetzungen erfüllt, und kann sich sodann für die einführende psychoanalytische Selbsterfahrungsgruppe anmelden


3.    Zulassungsablauf

3.1    Der Bewerber besucht eine vom P.S.I, ausgeschriebene, einführende analytische Gruppe, um sich konkret einem Stück analytischer Selbsterfahrung auszusetzen.
3.2    Drei Erstgespräche mit Ausbildungsanalytikern sowie dem Ausbildungsleiter und den Kandidatenvertretern sind zu absolvieren.
3.3    Der Bewerber kann daraufhin eingeladen werden, die Sitzung der Ausbildungskommission zu besuchen, wo er Gelegenheit hat, seine Bewerbung und die Eindrücke, die er hinterlassen hat (in der Gruppe und den Interviews) zu besprechen. Die Ausbildungskommission entscheidet, ob er zur Ausbildung zugelassen wird, Das Ergebnis dieser Sitzung wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.


4.    Organisation der Ausbildung

Die Konzeption der Ausbildung am P.S.I. soll gewährleisten, daß der/die Lernende die Psychoanalyse sowohl als Theorie und intellektuell herausforderndes Instrumentarium kennenlernt (z.B. auch in ihrer gesellschaftlich grenzüberschreitenden Dimension/Funktion) - zum anderen durch die Selbsterfahrung und in der angewandten Praxis die Wirksamkeit der theoretisch konzipierten Prozesse optimal erfährt. Theorie und Praxis sollen somit in der Ausbildung dicht verschränkt vermittelt werden, das eine kann ohne das andere nicht auskommen- und soll es auch nicht.

4.1    Hat der Bewerber die Zulassung zur Ausbildung erhalten, kann er bei einem Ausbildungsanalytiker seiner Wahl zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Lehranalyse beginnen.
4.2.    Die wissenschaftlich-theoretische und die praktische psychoanalytische Ausbildung kann in Absprache mit der Ausbildungskommission jederzeit semesterweise begonnen werden.
4.3    In begründeten Ausnahmefällen können vorher absolvierte Lernschritte bzw. Seminare anerkannt werden. Im Prinzip besucht jeder Kandidat sämtliche Veranstaltungen des jeweiligen 2-Jahres Curriculums.
4.4    Das erste 2-Jahres-Curriculum dient vor allen der wissenschaftlich-theoretischen Kenntnisvermittlung sowie der persönlichen Selbsterfahrung. Das zweite 2-Jahres-Curriculum hat vorwiegend die Umsetzung der Erfahrungen aus Theorie und eigener Lehranalyse in praktische Lernschritte - eigene Arbeit mit Patienten unter Supervision - zum Ziel.
4.5    In ca. 1jährigen Abständen - spätestens beim Zwischenkolloquium . ist in Feed-back-Gesprächen (sog. Screenings) die Selbsteinschätzung des AusbildungskandidatenIn über seine persönliche und fachliche Entwicklung (in Richtung Erreichen des Ausbildungsziels) und die Rückmeldung des Lehrpersonals (wie wird der Kandidat in den Seminaren etc. wahrgenommen) zum Thema zu machen (Controlling der Ausbildungsschritte). Hilfen zur Standortbestimmung sollen während des gesamten Ausbildungsverlaufs in Form konkreter und konfrontierender Rückmeldungen zwischen Lehrenden und Lernenden stattfinden, um das Ausbildungsgeschehen insgesamt und für die jeweils Betroffenen im besonderen transparent zu halten. Eine vertiefte persönliche Standortbestimmung (Seminarform, Einzelgespräch) solle Klarheit schaffen über den Weg zum Abschlußkolloquium. Regressiv bedingte Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Lehrenden und Lernenden sollen gegen Ende der Ausbildung aufgelöst werden, spätestens dann soll der Kandidat seine Eigenverantwortlichkeit in verstärktem Maße übernehmen und zum Ausdruck bringen.


5.    Erläuterung zu den Ausbildungsabschnitten

5.1    Die Lehranalyse
5.2    Theoretisch-wissenschaftliche Basis (Curriculum 1)
5.3    Anwendungen - Praxis der Psychoanalyse (Curriculum 2)
5.4    Praktische Ausbildung unter Supervision

5.1    Die Lehranalyse

1. Die Lehranalyse ermöglicht dem/der AusbildungskandidatenIn, in einem längeren Selbsterfahrungsprozess seine/ihre Persönlichkeitsstruktur kennen und leben/erleben zu lernen, um mit diesem fundierten Wissen später selbst längere psychoanalytische Prozesse initiieren und begleiten zu können. Zum anderen dient die Lehranalyse auch der Auflösung eigener konfliktbedingter Fixierungen bzw. dem Nachholen von Entwicklungsdefiziten (in beschränktem Masse). Eigene Störungen und Konflikte sind insofern nicht als Nachteil für die Ausbildungsmotivation anzusehen. Vielmehr sind sie eher Voraussetzung für das Gelingen eines lebendigen lehranalytischen Prozesses.
2. Die Lehranalyse findet über einen mehrjährigen Zeitraum mit einer Frequenz von 2-3 Wochenstunden statt. Die Gesamtstundenzahl darf 300 nicht unterschreiten und soll zum großen Teil die Ausbildung begleiten.
3. Die Lehranalyse ist bei einem vom P.S.I. anerkannten Ausbildungsanalytiker zu absolvieren.
4. Die Lehranalyse kann von seiten des Ausbildungsanalytikers sowie von seiten des Kandidaten unterbrochen bzw. abgebrochen werden.

5.2    Theoretisch-wissenschaftliche Basis (Curriculum 1)

Im Rahmen des theoretisch-wissenschaftlichen Ausbildungsabschnittes werden während des Semesters wöchentlich 2-3 fortlaufende Seminare angeboten. Über den Zeitraum von 2 Jahren werden somit ca. 10 Seminare für Curriculum 1 zu absolvieren sein. Thematisch decken diese Seminare u.a. folgende Gebiete ab:


Grundlagen der Psychoanalyse
Neurosenlehre 1 und 2
Entwicklungspsychologie
Abwehrmechanismen
Technik 1 u. 2
Theorie der Psychosomatik
Traum 1 u. 2
Erstgesprächsseminare
Anamnese mit praktischer Anwendung

Außerdem sind für Curriculum 1 vier Wochenend-Seminare/Sonderseminare zur Vertiefung bestimmter Lerninhalte bzw. auch zum Kennenlernen anderer therapeutischer Methoden zu absolvieren (Psychodynamik der Familie und der Gruppe, Lerntheorie, humanistische Therapieansätze, etc.). Für die Sonderseminare werden Gastdozenten vom P.S.I. eingeladen.


5.3    Anwendungen – Praxis der Psychoanalyse (Curriculum)

Mit Abschluß von Curriculum 1 und Absolvierung von Kolloquium 1 kann der Kandidat psychoanalytische Behandlungen unter Supervision beginnen (siehe dazu 5.4) Curriculum 2 bietet wiederum für einen Zeitraum von 2 Jahren 10 Seminare an, welche vorwiegend der praktischen Schulung in der psychoanalytischen Behandlungsmethode dienen. Thematisch decken diese Seminare u.a. folgende Gebiete ab:

Erstgespräch/Diagnostik; Übertragung/Gegenübertragung 1 – 4; Frühe Störungen; Psychosomatische Behandlung; Prozeß und Abschluß von Therapien; Sexualität und Beziehung; Gesellschaftliche Implikationen psychoanalytischer Therapie; etc..

Zusätzlich sind für Curriculum 2 vier Wochenend-Seminare/Sonderseminare zur Vertiefung bestimmter Methodenschwerpunkte der psychotherapeutischen Behandlung zur absolvieren. Diese beschäftigen sich u. a. mit Abstinenz, Deutung, Fokaltherapie, Psychoanalyse und System, aber auch mit Praxisseminaren in Gesprächspsychotherapie, Psychodrama, TZI, KB, etc.


5.4    Praktische Ausbildung unter Supervision

Die Anwendung der psychoanalytischen Behandlungsmethode unter Supervision ist das Kernstück der praktischen Ausbildung. Zu Beginn dieses Ausbildungsabschnittes muß ein Teil des vorgeschriebenen Praktikums bereits absolviert worden sein. Ein Teil des Praktikums sollte unter regelmäßiger Supervision erfolgen – entweder durch dieselbe Institution oder extern durch einen analytischen Supervisor. Die praktische Ausbildung unter Supervision beinhaltet:
1.    Anamneseerhebung: 10 biographische Anamnesen müssen erhoben und in einer eigenen Gruppe besprochen und supervidiert werden. Diagnostische und behandlungstechnische Vorüberlegungen stehen  hierbei im Vordergrund.

2. Kontrollfälle: Nach Befürwortung durch die Ausbildungskommission kann der Kandidat psychoanalytische Behandlungen unter Supervision beginnen. Das P.S.I. geht dabei von folgender Praxis aus:
-    es sind insgesamt mindestens 600 Behandlungsstunden zu begleiten
davon sind zwei Langzeittherapien (Erwachsene), die einen psychoanalytisch relevanten Prozeßverlauf abbilden, verpflichtend,
-    ein Teil der Supervisionsstunden sollte in Form von Gruppensupervision absolviert werden, gedacht ist an ca. 50 Stunden.

3. Kennenlernen weiterer Therapieformen: Eine moderne und aufgeschlossene psychoanalytische Praxis macht erforderlich, daß der/die KandidatIn praktische Erfahrungen in weiteren psychotherapeutischen Verfahren erwirbt, ohne den Bezug zu den psychoanalytischen Essentials dabei zu verlieren. Diese ergänzende psychotherapeutische Praxis ist in Absprache mit dem Ausbildungsleiter für jeden Kandidatin individuell zu wählen und zu regeln; eine eigene Liste für ergänzende Fortbildungsangebote wird erstellt.
Auch hier geht es darum, daß der/die künftige AnalytikerIn durch Erfahrungslernen verschiedene therapeutische Anwendungen kennenlernt (sein/ihr Veränderungswissen schult) und bei sich feststellt, was ihm/ihr entspricht bzw. ihm/ihr nicht liegt – Angst macht. Dies kann für ihn/sie den Weg öffnen für persönlich bereichernde Erfahrungen bzw. ihm/ihr eine Hilfe sein für seine/ihre spätere Überweisungspraxis: Welcher Patient paßt zu dieser Methode? – etc. Leitender Gedanke ist, daß der /die gut geschulte PsychoanalytikerIn nicht in enger „Betriebsblindheit“ stecken bleibt.
Eine weitere Möglichkeit, seine Kenntnisse über Gruppenprozesse und das Interaktionsverhalten von Personen mit bestimmten Neurosenstrukturen zu erweitern – und auch seine eigenen Gegenübertragungsreaktionen erleben und erfahren zu können, liegt in der Teilnahme an einer analytischen Selbsterfahrungsgruppe – als Co-Leiter. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Eigenerfahrung als Gruppenteilnehmer.



               Inhaltliche Gliederung der Ausbildung am P.S.I.

Neurosenlehre I
Neurosenlehre II
Entwicklungspsychologie
Traumseminar 1
Geschichte der Psychoanalyse/Schulenvergleich andere Therapierichtungen/Freud-Texte
Diagnostik
Erstgespräche I
Erstgespräche II
Technik I
Anamnese-Seminar
Curriculum I     4 Semester (10 Seminare)

„PsychotherapeutIn in Ausbildung“

Theorie und Praxis der Psychosomatik
Kurzpsychotherapie I (Krisenintervention
Kurzpsychotherapie II (Krisenintervention)
Psychotherapeutische Arbeit mit strukturellen Persönlichkeitsstörungen I
Psychotherapeutische Arbeit mit strukturellen Persönlichkeitsstörungen II
Traumseminar II
Prozeß und Abschluß von psychoanalytischen Psychotherapien und Psychoanalysen
Technik II
Psychotherapie und Gesellschaft
Die Besonderheit der psychoanalytischen Haltung

Weitere Seminarthemen
deren Vertiefung durch Workshops etc. empfohlen wird
Adoleszenz
Sexualität und Beziehung
Psychoanalytische Beratung
Psychohygiene des/r PsychotherapeutIn


6. Ausbildungsabschluß und Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft

Nach Erfüllen der Ausbildungsrichtlinien und der darin enthaltenen allgemeinen Anforderungen sowie dem vorgeschriebenen Praktikum (sowie auch den individuell mit dem Kandidaten vereinbarten) wird der Bewerber auf Empfehlung des Ausbildungsleiters vom Vorstand zum Abschlußkolloquium zugelassen. Für dieses Kolloquium wird vom Bewerber eine Abschlußarbeit erwartet, die in transparenter und authentischer  Weise aufzeigen soll, wie der/die künftige KollegIn praktisch und behandlungstechnisch Psychoanalyse zu betreiben in der Lage ist, und wie er/sie sein/ihr psychoanalytisches Handeln in Anlehnung und Auseinandersetzung mit der jeweiligen und aktuellen psychoanalytischen Theorie zu begründen und zu reflektieren vermag.
Diese Abschlußarbeit ist der Mitgliedsversammlung des P.S.I. vorzutragen; diese befindet, ob der Bewerber hiermit den ordentlichen Abschluß seine Ausbildung zum/zur PsychoanalytikerIn erreicht hat und gibt eine diesbezügliche Empfehlung an die Ausbildungskommission weiter. Die Ausbildungskommission entscheidet daraufhin über den erfolgreichen Abschluß des/der KandidatenIn.
Ein Bewerber, der die Ausbildung am P.S.I. erfolgreich abgeschlossen hat, kann sofort Antrag auf Aufnahme als ordentliches Mitglied im Verein P.S.I. beantragen. In der Regel wird diesem Antrag stattgegeben. Bewerber, die ihre psychoanalytische Ausbildung in einer anderen Ausbildungsinstitution absolviert haben, können auf Vorschlag von mindestens zwei ordentlichen Mitgliedern des P.S.I. Antrag auf Mitgliedschaft im P.S.I. stellen. Der Vorstand entscheidet dann auf Empfehlung der Mitgliederversammlung.