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Ausbildungsrichtlinien 2000
Das Psychoanalytische Seminar Innsbruck (PSI) bildet geeignete
Bewerber, die das Propädeutikum erfolgreich absolviert haben,
berufsbegleitend in Psychoanalyse aus.
Die Ausbildung basiert im wesentlichen auf den wissenschaftlichen
Erkenntnissen Sigmund Freuds, und will in fundierter Weise einen
lebendigen psychoanalytischen Lernprozeß initiieren und den
Rahmen dafür herstellen. Das PSI begreift die Ausbildung und
Anwendung von Psychoanalyse als dialektischen Prozeß (Vorgang)
von Theorie und Praxis, um insofern auch den aktuellen
gesellschaftlichen Lebensbedingungen und den sich wandelnden
Krankheitsformen gerecht zu werden. Grundlegend bleibt dabei jedoch die
Annahme eines immanenten Triebgeschehens und die Lehre von der
Verdrängung, was ursächlich einen Konflikt zwischen
unvereinbaren Triebwünschen hervorruft, und auch
Entwicklungsdefizite mitbedingt.
Das revolutionäre psychoanalytische Paradigma von der Aufhebung
einer Rollenverteilung, die den Arzt als den Wissenden und den
Patienten als den Unwissenden (Objekt) im Behandlungsprozeß
versteht, impliziert eine besondere Betonung und Aufmerksamkeit auf den
entscheidenden Beitrag des Analytikers im therapeutischen Prozeß.
Das Junktim zwischen Heilen und Forschen soll auch in der
psychoanalytischen Ausbildung wirksam vermittelt werden, so daß
den Erkenntnissen von Krankheitsentstehung auch die Theorie und Praxis
von Problemlösungen (Veränderungswissen, nach Kaminski, 1970)
hinzugefügt werden kann.
Das PSI versteht somit die Ausbildung in Psychoanalyse als lebendige
Auseinandersetzung mit den klassischen und den weiterentwickelten
Konzeptionen von Freud und seinen Schülern/innen, und will den
Lernenden dazu befähigen, sich seine eigene psychoanalytische
Identität in diesem Rahmen zu bilden. Das theoretische und
praktische Konzept des künftigen Analytikers soll Ausdruck seiner
Persönlichkeit sein.
1. Zulassungsbedingungen
Die Ausbildung zum/zur PsychoanalytikerIn am P.S.I. darf in Folge des
§ 10 Psychotherapiegesetz (Absolvierung des Psychotherapeutischen
Fachspezifikums) nur absolvieren, wer
1.1 eigenberechtigt,
1.2 das 24. Lebensjahr vollendet hat,
1.3 die schriftliche Erklärung einer psychotherapeutischen
Ausbildungseinrichtung, daß eine Ausbildungsstelle für die
Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums,
einschließlich des Praktikums gem. § 6 Abs. 2 Z2, zur
Verfügung gestellt werden wird, vorgelegt,
1.4 das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat
und entweder die
1.5 Voraussetzungen des Abs. 1
Z4 oder
1.6 aufgrund seiner Eignung nach Einholung eines
entsprechenden
Gutachtens des Psychotherapiebeirats vom Bundeskanzler mit Bescheid zur
Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zugelassen
worden ist, soweit nicht bereits eine Zulassung gem. Abs. 1 Z 5 erfolgt
ist, oder
1.7 eine Ausbildung an einer Akademie für
Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene
Sozialberufe, an einer Pädagogischen Akademie oder an einer mit
Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und
Familienberater absolviert hat oder das Kurzstudium Musiktherapie oder
einen Hochschullehrgang für Musiktherapie abgeschlossen hat oder
1.8.ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der
Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der
Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen
abgeschlossen hat oder
1.9.einen in Österreich nostrifizierten Abschluß eines
ordentlichen Studiums im Sinne der Z 8 an einer ausländischen
Universität nachweist.
Nach Möglichkeit sollten einschlägige Selbsterfahrungen /z.B.
in analytischer Gruppenarbeit o.ä.) stattgefunden haben, die vom
Bewerber auch hinsichtlich seiner inneren Motive für seinen
psychoanalytischen Ausbildungswunsch reflektiert wurden.
2. Zulassungsmodus
2.1 Der Antrag auf Zulassung zur
psychoanalytischen
Ausbildung ist schriftlich an den Vorstand (Ausbildungsleiter) zu
richten.
2.2 Dem Antrag beizufügen ist ein
ausführlicher Lebenslauf, der die persönliche und berufliche
Entwicklung schildert und reflektiert, sowie Kopien über
abgeschlossene Ausbildungen, Studium und Berufspraxis.
2.3 Der Bewerber erhält darauf eine
Bestätigung, wenn er die formalen Voraussetzungen erfüllt,
und kann sich sodann für die einführende psychoanalytische
Selbsterfahrungsgruppe anmelden
3. Zulassungsablauf
3.1 Der Bewerber besucht eine vom P.S.I,
ausgeschriebene, einführende analytische Gruppe, um sich konkret
einem Stück analytischer Selbsterfahrung auszusetzen.
3.2 Drei Erstgespräche mit
Ausbildungsanalytikern sowie dem Ausbildungsleiter und den
Kandidatenvertretern sind zu absolvieren.
3.3 Der Bewerber kann daraufhin
eingeladen werden,
die Sitzung der Ausbildungskommission zu besuchen, wo er Gelegenheit
hat, seine Bewerbung und die Eindrücke, die er hinterlassen hat
(in der Gruppe und den Interviews) zu besprechen. Die
Ausbildungskommission entscheidet, ob er zur Ausbildung zugelassen
wird, Das Ergebnis dieser Sitzung wird dem Bewerber schriftlich
mitgeteilt.
4. Organisation der Ausbildung
Die Konzeption der Ausbildung am P.S.I. soll gewährleisten,
daß der/die Lernende die Psychoanalyse sowohl als Theorie und
intellektuell herausforderndes Instrumentarium kennenlernt (z.B. auch
in ihrer gesellschaftlich grenzüberschreitenden
Dimension/Funktion) - zum anderen durch die Selbsterfahrung und in der
angewandten Praxis die Wirksamkeit der theoretisch konzipierten
Prozesse optimal erfährt. Theorie und Praxis sollen somit in der
Ausbildung dicht verschränkt vermittelt werden, das eine kann ohne
das andere nicht auskommen- und soll es auch nicht.
4.1 Hat der Bewerber die Zulassung zur
Ausbildung
erhalten, kann er bei einem Ausbildungsanalytiker seiner Wahl zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die Lehranalyse beginnen.
4.2. Die wissenschaftlich-theoretische
und die
praktische psychoanalytische Ausbildung kann in Absprache mit der
Ausbildungskommission jederzeit semesterweise begonnen werden.
4.3 In begründeten Ausnahmefällen
können vorher absolvierte Lernschritte bzw. Seminare anerkannt
werden. Im Prinzip besucht jeder Kandidat sämtliche
Veranstaltungen des jeweiligen 2-Jahres Curriculums.
4.4 Das erste 2-Jahres-Curriculum dient
vor allen der
wissenschaftlich-theoretischen Kenntnisvermittlung sowie der
persönlichen Selbsterfahrung. Das zweite 2-Jahres-Curriculum hat
vorwiegend die Umsetzung der Erfahrungen aus Theorie und eigener
Lehranalyse in praktische Lernschritte - eigene Arbeit mit Patienten
unter Supervision - zum Ziel.
4.5 In ca. 1jährigen Abständen -
spätestens beim Zwischenkolloquium . ist in
Feed-back-Gesprächen (sog. Screenings) die Selbsteinschätzung
des AusbildungskandidatenIn über seine persönliche und
fachliche Entwicklung (in Richtung Erreichen des Ausbildungsziels) und
die Rückmeldung des Lehrpersonals (wie wird der Kandidat in den
Seminaren etc. wahrgenommen) zum Thema zu machen (Controlling der
Ausbildungsschritte). Hilfen zur Standortbestimmung sollen während
des gesamten Ausbildungsverlaufs in Form konkreter und konfrontierender
Rückmeldungen zwischen Lehrenden und Lernenden stattfinden, um das
Ausbildungsgeschehen insgesamt und für die jeweils Betroffenen im
besonderen transparent zu halten. Eine vertiefte persönliche
Standortbestimmung (Seminarform, Einzelgespräch) solle Klarheit
schaffen über den Weg zum Abschlußkolloquium. Regressiv
bedingte Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Lehrenden und
Lernenden sollen gegen Ende der Ausbildung aufgelöst werden,
spätestens dann soll der Kandidat seine Eigenverantwortlichkeit in
verstärktem Maße übernehmen und zum Ausdruck bringen.
5. Erläuterung zu den
Ausbildungsabschnitten
5.1 Die Lehranalyse
5.2 Theoretisch-wissenschaftliche Basis
(Curriculum 1)
5.3 Anwendungen - Praxis der
Psychoanalyse (Curriculum 2)
5.4 Praktische Ausbildung unter
Supervision
5.1 Die Lehranalyse
1. Die Lehranalyse ermöglicht dem/der AusbildungskandidatenIn, in
einem längeren Selbsterfahrungsprozess seine/ihre
Persönlichkeitsstruktur kennen und leben/erleben zu lernen, um mit
diesem fundierten Wissen später selbst längere
psychoanalytische Prozesse initiieren und begleiten zu können. Zum
anderen dient die Lehranalyse auch der Auflösung eigener
konfliktbedingter Fixierungen bzw. dem Nachholen von
Entwicklungsdefiziten (in beschränktem Masse). Eigene
Störungen und Konflikte sind insofern nicht als Nachteil für
die Ausbildungsmotivation anzusehen. Vielmehr sind sie eher
Voraussetzung für das Gelingen eines lebendigen lehranalytischen
Prozesses.
2. Die Lehranalyse findet über einen mehrjährigen Zeitraum
mit einer Frequenz von 2-3 Wochenstunden statt. Die Gesamtstundenzahl
darf 300 nicht unterschreiten und soll zum großen Teil die
Ausbildung begleiten.
3. Die Lehranalyse ist bei einem vom P.S.I. anerkannten
Ausbildungsanalytiker zu absolvieren.
4. Die Lehranalyse kann von seiten des Ausbildungsanalytikers sowie von
seiten des Kandidaten unterbrochen bzw. abgebrochen werden.
5.2 Theoretisch-wissenschaftliche Basis
(Curriculum 1)
Im Rahmen des theoretisch-wissenschaftlichen Ausbildungsabschnittes
werden während des Semesters wöchentlich 2-3 fortlaufende
Seminare angeboten. Über den Zeitraum von 2 Jahren werden somit
ca. 10 Seminare für Curriculum 1 zu absolvieren sein. Thematisch
decken diese Seminare u.a. folgende Gebiete ab:
Grundlagen der Psychoanalyse
Neurosenlehre 1 und 2
Entwicklungspsychologie
Abwehrmechanismen
Technik 1 u. 2
Theorie der Psychosomatik
Traum 1 u. 2
Erstgesprächsseminare
Anamnese mit praktischer Anwendung
Außerdem sind für Curriculum 1 vier
Wochenend-Seminare/Sonderseminare zur Vertiefung bestimmter Lerninhalte
bzw. auch zum Kennenlernen anderer therapeutischer Methoden zu
absolvieren (Psychodynamik der Familie und der Gruppe, Lerntheorie,
humanistische Therapieansätze, etc.). Für die Sonderseminare
werden Gastdozenten vom P.S.I. eingeladen.
5.3 Anwendungen – Praxis der
Psychoanalyse (Curriculum)
Mit Abschluß von Curriculum 1 und Absolvierung von Kolloquium 1
kann der Kandidat psychoanalytische Behandlungen unter Supervision
beginnen (siehe dazu 5.4) Curriculum 2 bietet wiederum für einen
Zeitraum von 2 Jahren 10 Seminare an, welche vorwiegend der praktischen
Schulung in der psychoanalytischen Behandlungsmethode dienen.
Thematisch decken diese Seminare u.a. folgende Gebiete ab:
Erstgespräch/Diagnostik; Übertragung/Gegenübertragung 1
– 4; Frühe Störungen; Psychosomatische Behandlung;
Prozeß und Abschluß von Therapien; Sexualität und
Beziehung; Gesellschaftliche Implikationen psychoanalytischer Therapie;
etc..
Zusätzlich sind für Curriculum 2 vier
Wochenend-Seminare/Sonderseminare zur Vertiefung bestimmter
Methodenschwerpunkte der psychotherapeutischen Behandlung zur
absolvieren. Diese beschäftigen sich u. a. mit Abstinenz, Deutung,
Fokaltherapie, Psychoanalyse und System, aber auch mit Praxisseminaren
in Gesprächspsychotherapie, Psychodrama, TZI, KB, etc.
5.4 Praktische Ausbildung unter
Supervision
Die Anwendung der psychoanalytischen Behandlungsmethode unter
Supervision ist das Kernstück der praktischen Ausbildung. Zu
Beginn dieses Ausbildungsabschnittes muß ein Teil des
vorgeschriebenen Praktikums bereits absolviert worden sein. Ein Teil
des Praktikums sollte unter regelmäßiger Supervision
erfolgen – entweder durch dieselbe Institution oder extern durch
einen analytischen Supervisor. Die praktische Ausbildung unter
Supervision beinhaltet:
1. Anamneseerhebung: 10 biographische
Anamnesen
müssen erhoben und in einer eigenen Gruppe besprochen und
supervidiert werden. Diagnostische und behandlungstechnische
Vorüberlegungen stehen hierbei im Vordergrund.
2. Kontrollfälle: Nach Befürwortung durch die
Ausbildungskommission kann der Kandidat psychoanalytische Behandlungen
unter Supervision beginnen. Das P.S.I. geht dabei von folgender Praxis
aus:
- es sind insgesamt mindestens 600
Behandlungsstunden zu begleiten
davon sind zwei Langzeittherapien (Erwachsene), die einen
psychoanalytisch relevanten Prozeßverlauf abbilden, verpflichtend,
- ein Teil der Supervisionsstunden sollte
in Form von
Gruppensupervision absolviert werden, gedacht ist an ca. 50 Stunden.
3. Kennenlernen weiterer Therapieformen: Eine moderne und
aufgeschlossene psychoanalytische Praxis macht erforderlich, daß
der/die KandidatIn praktische Erfahrungen in weiteren
psychotherapeutischen Verfahren erwirbt, ohne den Bezug zu den
psychoanalytischen Essentials dabei zu verlieren. Diese ergänzende
psychotherapeutische Praxis ist in Absprache mit dem Ausbildungsleiter
für jeden Kandidatin individuell zu wählen und zu regeln;
eine eigene Liste für ergänzende Fortbildungsangebote wird
erstellt.
Auch hier geht es darum, daß der/die künftige AnalytikerIn
durch Erfahrungslernen verschiedene therapeutische Anwendungen
kennenlernt (sein/ihr Veränderungswissen schult) und bei sich
feststellt, was ihm/ihr entspricht bzw. ihm/ihr nicht liegt –
Angst macht. Dies kann für ihn/sie den Weg öffnen für
persönlich bereichernde Erfahrungen bzw. ihm/ihr eine Hilfe sein
für seine/ihre spätere Überweisungspraxis: Welcher
Patient paßt zu dieser Methode? – etc. Leitender Gedanke
ist, daß der /die gut geschulte PsychoanalytikerIn nicht in enger
„Betriebsblindheit“ stecken bleibt.
Eine weitere Möglichkeit, seine Kenntnisse über
Gruppenprozesse und das Interaktionsverhalten von Personen mit
bestimmten Neurosenstrukturen zu erweitern – und auch seine
eigenen Gegenübertragungsreaktionen erleben und erfahren zu
können, liegt in der Teilnahme an einer analytischen
Selbsterfahrungsgruppe – als Co-Leiter. Voraussetzung dafür
ist eine ausreichende Eigenerfahrung als Gruppenteilnehmer.
Inhaltliche Gliederung der Ausbildung am P.S.I.
Neurosenlehre I
Neurosenlehre II
Entwicklungspsychologie
Traumseminar 1
Geschichte der Psychoanalyse/Schulenvergleich andere Therapierichtungen/Freud-Texte
Diagnostik
Erstgespräche I
Erstgespräche II
Technik I
Anamnese-Seminar
Curriculum I 4 Semester (10
Seminare)
„PsychotherapeutIn in Ausbildung“
Theorie und Praxis der Psychosomatik
Kurzpsychotherapie I (Krisenintervention
Kurzpsychotherapie II (Krisenintervention)
Psychotherapeutische Arbeit mit strukturellen Persönlichkeitsstörungen I
Psychotherapeutische Arbeit mit strukturellen Persönlichkeitsstörungen
II
Traumseminar II
Prozeß und Abschluß von psychoanalytischen Psychotherapien und
Psychoanalysen
Technik II
Psychotherapie und Gesellschaft
Die Besonderheit der psychoanalytischen Haltung
Weitere Seminarthemen
deren Vertiefung durch Workshops etc. empfohlen wird
Adoleszenz
Sexualität und Beziehung
Psychoanalytische Beratung
Psychohygiene des/r PsychotherapeutIn
6. Ausbildungsabschluß und Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft
Nach Erfüllen der Ausbildungsrichtlinien und der darin enthaltenen
allgemeinen Anforderungen sowie dem vorgeschriebenen Praktikum (sowie
auch den individuell mit dem Kandidaten vereinbarten) wird der Bewerber
auf Empfehlung des Ausbildungsleiters vom Vorstand zum
Abschlußkolloquium zugelassen. Für dieses Kolloquium wird
vom Bewerber eine Abschlußarbeit erwartet, die in transparenter
und authentischer Weise aufzeigen soll, wie der/die künftige
KollegIn praktisch und behandlungstechnisch Psychoanalyse zu betreiben
in der Lage ist, und wie er/sie sein/ihr psychoanalytisches Handeln in
Anlehnung und Auseinandersetzung mit der jeweiligen und aktuellen
psychoanalytischen Theorie zu begründen und zu reflektieren vermag.
Diese Abschlußarbeit ist der Mitgliedsversammlung des P.S.I.
vorzutragen; diese befindet, ob der Bewerber hiermit den ordentlichen
Abschluß seine Ausbildung zum/zur PsychoanalytikerIn erreicht hat
und gibt eine diesbezügliche Empfehlung an die
Ausbildungskommission weiter. Die Ausbildungskommission entscheidet
daraufhin über den erfolgreichen Abschluß des/der KandidatenIn.
Ein Bewerber, der die Ausbildung am P.S.I. erfolgreich abgeschlossen
hat, kann sofort Antrag auf Aufnahme als ordentliches Mitglied im
Verein P.S.I. beantragen. In der Regel wird diesem Antrag stattgegeben.
Bewerber, die ihre psychoanalytische Ausbildung in einer anderen
Ausbildungsinstitution absolviert haben, können auf Vorschlag von
mindestens zwei ordentlichen Mitgliedern des P.S.I. Antrag auf
Mitgliedschaft im P.S.I. stellen. Der Vorstand entscheidet dann auf
Empfehlung der Mitgliederversammlung.
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