AUSBILDUNGSVERTRAG
zwischen
PSI Psychoanalytisches Seminar Innsbruck
Anichstr. 40, 6020
Innsbruck
und ....................................................... wie folgt:
1.
Gegenstand und Grundlagen:
1.1 Gegenstand
dieses Vertrags ist die Ausbildung des/der Ausbildungskandidaten/in
zum/zur Psychoanalytiker/in im Rahmen des von der Ausbildungseinrichtung
angebotenen psychotherapeutischen Fachspezifikums im Sinn des § 6 PthG.
1.2 Grundlage
dieses Vertrages ist das Bundesgesetz vom 7.6.1990 über die Ausbildung
der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz), BGBl Nr. 361/1990, das vom
Bundesminister für Gesund, Sport und Konsumentenschutz anerkannte
Ausbildungscurriculum der Ausbildungseinrichtung und die Vereinsstatuten
der Ausbildungseinrichtung.
1.3 Mit
Unterfertigung dieses Vertrags bestätigt der/die Ausbildungskandidat/in,
daß ihm/ihr Ausbildungscurriculum und Vereinsstatuten bekannt sind und
ihm/ihr jeweils ein Exemplar übergeben wurde.
2.
Leistungen der Ausbildungseinrichtung
2.1 Die
Ausbildungseinrichtung übernimmt es, sämtliche in ihrem Curriculum
genannten
Ausbildungsschritte im Rahmen des psychotherapeutischen Fachspezifikums zu
organisieren und durchzuführen, ausgenommen Praktikum. Der
Ausbildungskandidat muß sich vor Beginn der Ausbildung vergewissern, daß
er für den praktischen Teil der Ausbildung sich Zugang zu Klienten ermöglichen
kann (z.B. durch Mitarbeit in Beratungsstellen, Therapiepraxen o.ä.). Die
Ausbildungseinrichtung andererseits unterstützt ihn in diesem Bereich
nach besten Möglichkeiten.
2.2 Die
Ausbildungseinrichtung leistet Gewähr dafür, daß ihr Angebot an
Ausbildungsveranstaltungen derart vollständig und ausreichend ist, daß
der/die Ausbildungskandidat/in die Ausbildung zum/zur Psychotherapeut/in
in angemessener Zeit abschließen kann. Sie leistet jedoch nicht dafür
Gewähr, daß die Wünsche des/der Ausbildungskandidaten/in, einzelne
Schritte der Ausbildung bei bestimmten Lehrpersonen, an bestimmten Orten
oder zu bestimmten Zeiten zu absolvieren, erfüllt werden, sofern dies
nicht bindend vereinbart wurde.
2.3 Das
Ausbildungsverhältnis besteht ausschließlich zwischen dem/der
Ausbildungskandidat/in und der Ausbildungseinrichtung, die sich zur
Erbringung ihrer Ausbildungsleistungen von ihr ausgewählter Lehrpersonen
bedient; betreffend § 14 - § 16 des PthG und die Punkte III, VI und IX
des Berufskodex.
3. Pflichten
des/der Ausbildungskandidaten/in
3.1 Im
Sinne der Kontinuität und Vollständigkeit der eigenen Ausbildung, aber
(im Falle von Gruppenveranstaltungen) auch jener der anderen Mitglieder
von Ausbildungsgruppen ist der /die Ausbildungskandidat/in zur
durchgehenden Teilnahme an den im Ausbildungscurriculum festgelegten
Ausbildungsveranstaltungen verpflichtet. Das Versäumen von Teilen von
Ausbildungseinheiten wird im Ausmaß von max. zehn Prozent der jeweiligen
Ausbildungseinheit toleriert, darüber hinausgehende Fehlzeiten bzw.
die entsprechenden
Ausbildungsinhalte sind nach Absprache mit den jeweiligen Ausbildnern auf
eigene Kosten nachzuholen.
3.2 Er/Sie
ist weiters zur pünktliche Zahlung
der Ausbildungsseminare
verpflichtet.
Lehranalyse- und
Supervisionsstunden werden beim jeweiligen Analytiker direkt verrechnet.
3.3 Er/Sie
ist weiters verpflichtet, alle Berufspflichten des Psychotherapeuten/der
Psychotherapeutin, die im Psychotherapiegesetz, §§14-16 geregelt sind zu
erfüllen, soweit sie die Ausbildungssituation betreffen.
4.
Kosten der Ausbildung
Die Kosten für Lehranalyse, Seminare, Supervisionsstunden, Aufnahme- und
Abschlußgebühren
sowie Mitgliedsbeiträge sind dem jeweils aktuellen Beiblatt PSI -
Honorare zu entnehmen.
5.
Evaluation der Ausbildungsziele
5.1 Gemäß
§ 9 PthG sind die einzelnen Ausbildungsziele, wie sie vom PthG und
Ausbildungscurriculum vorgesehen werden, zu evaluieren; die Absolvierung
des
psychotherapeutischen Fachspezifikums ist durch Bestätigungen über diese
Evaluation nachzuweisen. Die Ausbildungseinrichtung verpflichtet sich,
eine dem jeweiligen Ausbildungsabschnitt entsprechende Evaluation nach
jedem Ausbildungsabschnitt, z.B. Kolloquium 1, dem Abschluß des
Curriculums, etc. durchzuführen.
5.2 Diese
Evaluation findet durch Selbstdarstellung des Kandidaten und
gemeinsame
Reflexion der Ausbildungserfahrungen in der Sitzung der
Ausbildungskommission statt.
5.3 Im
Rahmen dieser Evaluation der Ausbildungserfahrungen können die
Vertreter/innen
der Ausbildungseinrichtung durch Konsens feststellen, daß dem/der
Ausbildungskandidat/in die Absolvierung zusätzlicher Ausbildungsteile
bzw. zusätzlicher Stunden im Rahmen bestimmter Ausbildungsteile auferlegt
wird. Dies ist dem/der Ausbildungskandidat/in unmittelbar nach dem Abschluß
der Ausbildungskommissionssitzung mündlich, unverzüglich aber auch
schriftlich begründet mitzuteilen.
5.4 Hält
der/die Ausbildungskandidat/in diese Auflage nicht für gerechtfertigt,
so kann er/sie
innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt beim Vorstand der Ausbildungseinrichtung
Widerspruch einlegen. Der Vorstand entscheidet nach Anhörung beider
Seiten.
6.
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
6.1 Die
Ausbildungseinrichtung kann das Ausbildungsverhältnis aus folgenden
Gründen beenden:
6.1.1 wenn das
Ausbildungsverhältnis bereits zehn Jahre gedauert hat;
6.1.2 wenn das
Ausbildungsziel erreicht wurde und der/die Ausbildungskandidat/in die
Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Psychotherapeut/innen
erlangt hat;
6.1.3 wenn eine
Zahlung des/der Ausbildungskandidaten/in für einen Ausbildungsteil seit
mindestens acht Wochen fällig ist und die Ausbildungseinrichtung den/die
Ausbildungskandidaten/in durch Androhung der Beendigung des
Ausbildungsverhältnisses und unter Setzung einer Nachfrist von wenigstens
drei Wochen mit eingeschriebenem Brief erfolglos gemahnt hat. Das heißt,
daß in diesem Falle auch keine Begründung und Reaktion von seiten
des/der Ausbildungskandidaten/in erfolgt ist.
6.1.4 wenn der/die
Ausbildungskandidat/in an einer Krankheit leidet, die eine Fortsetzung der
Ausbildung verunmöglicht, die Erreichung des Ausbildungsziels als
unwahrscheinlich erscheinen läßt oder die Eignung zum/zur
Psychotherapeuten/in ausschließt;
6.1.5 wenn der/die
Ausbildungskandidat/in grundlegende psychotherapeutische Prinzipien (z.B.
durch Bruch der Verschwiegenheitspflicht, Mißbrauch von Klienten etc.) in
einer Weise verletzt hat, die es als wenig wahrscheinlich erscheinen läßt,
daß er/sie für den Beruf des/der Psychotherapeuten/in geeignet ist;
6.1.6 wenn im
Kolloquium 1 oder nach Abschluß des Curriculums die mangelnde Eignung
des/der Ausbildungskandidaten/in für den Beruf des/der
Psychotherapeuten/in festgestellt wird; bzw. Auflagen und geforderte
Entwicklungsschritte nicht erfolgt sind.
6.2 Über
das Vorliegen eines Beendigungsgrundes entscheiden (mit Ausnahme des
Punktes 6.1.3) die Ausbildungskommission. Dieser Beschluß muß vom
Vorstand mit 2/3 Mehrheit verabschiedet werden. Die Entscheidung über die
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist zu begründen und ist dem/der
Ausbildungskandidaten/in mittels eingeschriebenem Brief zuzustellen.
6.3 Der/Die
Ausbildungskandidat/in kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden
Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die Ausbildungseinrichtung
beenden unter Einhaltung der in Pkt. 7 geregelten Zahlungsbedingungen.
6.4 Im
Falle der Beendigung der Ausbildung vor deren Abschluß besteht kein
Anspruch auf Rückersatz von Zahlungen für bereits absolvierte
Ausbildungseinheiten.
6.5 Die
Kündigung (Stornierung) einzelner Ausbildungsteile (Seminare,
Einzelstunden etc) ist unter Bedachtnahme auf Pkt. 7 möglich.
7.
Kosten nicht absolvierter Ausbildungsteile
Die
Kosten von Ausbildungsteilen, die der/die Ausbildungskandidat/in
vereinbart
(gebucht), aber aus welchem Grund auch immer (sofern dieser in
seiner/ihrer Sphäre liegt) nicht absolviert hat, hat der/die
Ausbildungskandidat/in in folgendem Ausmaß zu tragen:
7.1 Bereits
für die nächste Kalenderwoche vereinbarte Einzelstunden sind zur
Gänze zu
bezahlen.
7.2 Ausbildungsseminare
sind zur Gänze bis Semesterende zu bezahlen.
7.3 Im
Falle der Beendigung der Ausbildung tritt die Fälligkeit der offenen Beträge
mit Beendigung der Ausbildung ein.
................................................................................................................
Ort, Datum
Unterschrift der/des Ausbildungskandidaten/in
............................................................................................
Unterschrift der
vom PSI autorisierten Ausbildungsleitung
|